Erhaltung der historischen Bausubstanz in Rendsburg - und zwar rechtzeitig!

28.02.2019

Die Stadt Rendsburg ist eine Stadt mit vielen historischen Bauten. Leider verkommen einige und inzwischen sind es leider schon recht viele.

Eigentum verpflichtet, so sieht es auch das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Doch was wenn dieser Pflicht keiner nachkommt?
Hierzu bedarf es einer Bauaufsicht, die frühzeitig von ihren Möglichkeiten Gebrauch macht und die Eigentümer in die Pflicht nimmt.


§ 177 Baugesetzbuch sieht hierzu Möglichkeiten vor. Damit könnten rechtzeitig Maßnahmen angeordnet werden, um die Gebäude in Rendsburg in Schuss zu halten. So auch schon in anderen Städten wie z. B. Lübeck geschehen.


Auf unsere Nachfrage in der letzten Senatssitzung wurde von der Verwaltung geantwortet, dass die Umsetzung der vorhandenen Möglichkeiten schwierig und nicht in allen Fällen rechtssicher ist.


Doch was soll das Ergebnis sein? Weitere Ruinen im Rendsburger Stadtbild und die Verwaltung wird erst dann tätig wenn Gefahr für Leib und Leben besteht und sperrt dann gleich ganze Straßen wie zuletzt in der Schleifmühlenstraße geschehen? Dann ist ein Abriss und damit der Verlust der historischen Bausubstanz oft unvermeidlich.


Wir finden das muss auch anders gehen.
Wir fordern die Nutzung der vorhanden Möglichkeiten aus dem Baugesetzbuch. Es muss durch die Bauaufsicht sichergestellt werden, dass alle Gebäude in Rendsburg einen guten Zustand ausweisen und die Bauaufsicht muss mit ihren im Baugesetzbuch verankerten Möglichkeiten dafür Sorge getragen, dass die Eigentümer bei Versäumnissen in die Pflicht gerufen werden!


Wir finden es mehr als gerechtfertigt, wenn man als Eigentümer für sein Eigentum auch zur Verantwortung gezogen wird.
Wenn eine Hecke über das erträgliche Maß hinaus in den Verkehrsraum wächst, geht das doch auch!


Wir stehen für den Erhalt eines schönen Stadtbildes und für den Erhalt historischer Bausubstanz!