CDU Rendsburg schafft Ausbaubeiträge ab!

18.04.2018

TOP 4 Bauausschuss 17. April 2018  CDU Antrag

Für die Stadt Rendsburg werden zukünftig keine Straßenausbaubeiträge per Satzung erhoben.
 

CDU Fraktion Rendsburg
TOP 4 Bauausschuss 17. April 2018  CDU Antrag vom BA 27. Februar Top  4.1

Wir wollten, dass die Straßenausbaubeiträge aus der Ausbaubeitragssatzung Stadt Rendsburg  gestrichen werden!
Daher stellten wir den Antrag:

  • Für die Stadt Rendsburg werden zukünftig keine Straßenausbaubeiträge per Satzung erhoben.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf zur nächsten Ratsversammlung vorzulegen.

Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter anderem aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Bürger geboten ist.

Denn alle Straßen und Wege sind zu jeder Zeit und für jedermann öffentlich befahrbar bzw. begehbar. Eine Finanzierung aus allgemeinen Steuern ist deshalb gerechter und gerechtfertigt.
Bereits vor 3 Jahren hatten wir zumindest die „wiederkehrenden Beiträge“ als Umlegung der Kosten auf größere Quartiere prüfen lassen. Leider waren die Umstellungszeiten, -kosten und zudem die unsichere Rechtslage der Ausschlag, dass wir uns im BA gemeinsam von der Umsetzung verabschiedet haben, bzw. es in die Schulblade gelegt haben.
Die Vielzahl der Bürger bereits einmal im Rahmen der Erschließung "ihres" Grundstücks für die Herstellung der jeweiligen Straßen und Wege mit Erschließungsbeiträgen belastet wurden.
Die nach der Herstellung (und meist dann fehlenden Unterhaltung) später notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Wege und Straßen sind dann Folgeaufwendungen, die nach unserer Auffassung nicht nur von den Anliegern zu tragen, sondern aus allgemeinen Steuern zu finanzieren sind. Straßen sind jederzeit öffentlich.
Im Übrigen sind die Straßen vor 20-40 Jahren nicht für die derzeitigen Belastungen (Fahrzeuganzahl, Lieferverkehre, Busse, Schwerverkehre etc.) hergestellt worden. Diesen zusätzlichen Verschleiß nur den Anliegern anzulasten ist nicht gerecht.
Wir wissen auch, dass die Bescheide über die Erhebung von Ausbaubeiträgen regelmäßig Gegenstand langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen werden. Solche gerichtlichen Auseinandersetzungen sind nicht nur kostenintensiv und binden erhebliche Arbeitskraft in der Verwaltung; sie stellen auch eine Belastung für die Beteiligten des jeweiligen Verfahrens dar. Das Verhältnis zwischen den Bürger/Innen und Anliegern und den Mitarbeitern der Verwaltung (insbesondere des Fachbereichs Bau Verwaltung ist durch die langwierigen Verfahren und Auseinandersetzungen in den örtlichen Gremien extrem belastet und angespannt.
Diese negativen Begleitumstände entfallen, wenn die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden.
Rechnet man nun noch den entfallenden gewaltigen Verwaltungsaufwand für die Berechnung der einzelnen Beiträge, die Erläuterungen mit den Betroffenen und die rechtssichere Erstellung der einzelnen Bescheide hinzu, relativieren sich die entfallenden Beiträge und wirken sich zugunsten des Rechtsfriedens in der Stadt aus.
Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führt also im direkten Umkehrschluss zu einer erheblichen und nachhaltigen Einsparung von Zeit und Geld und leistet damit einen guten Beitrag Abbau der Bürokratie.
In den vergangenen 10 Jahren haben wir jährlich im Durchschnitt 345.000 € aus den Anliegerbeiträgen eingenommen (s. FA 23.1.) – 2017 bis 2021 voraussichtlich 554.000 €.
Nachdem 2012 die Pflicht von der Rot-grün-blauen Regierung in Kiel eingeführt wurde, hat uns die neue Regierung Anfang des Jahres als Kommunen von der Pflicht befreit und gibt sogar derzeit  – zumindest einen anteiligen Zuschuss für Strukturmaßnahmen. Hiervon kann ein Teil zur Kompensierung genutzt werden. Auch wenn dieser befristet ist, verlassen wir uns auf die Aussage der Landesregierung, dass der Finanzausgleich für die Kommunen neu gerechnet wird und wir somit zukünftig auch mit Kompensationsmitteln rechnen dürfen.
Ebenso noch nicht beantwortet wurde die Frage nach Prozesskosten bisher (s. FA 23.Januar).
Die Einsparungspotenziale in unserer Verwaltung, die Rechtberatungs- und Prozesskosten müssen auch noch zur Frage der Finanzierung dagegen gerechnet werden.
Über den Daumen haben wir bis zur Neuregelung des Finanzausgleichs durch das Land wahrscheinlich zusätzliche Haushaltbelastungen von 250.000 – 300.000 jährlich. Das wird zu schaffen sein:
Mit einer klugen Rücklage für die zukünftigen anfallenden Ausbaumaßnahmen, festgelegten Ausbaustandards und einer langfristigen Planung sind die Kosten planbar.
Das entlastet die Bürger- und Bürgerinnen in unserer Stadt direkt!

Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist die anderen Fraktionen von unserem Antrag zu überzeugen und dass dieser am 17.04.18 einstimmig beschlossen wurde.

Anja Ilgenstein, Ingolf Bädtker, Axel Bornhöft, Gunnar Knabe, Matthias Luckhardt
CDU Fraktion Rendsburg - Bauausschuss

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